für Firmen, Kommunen, Privathaushalte

Verrechnungs­sätze MR Buchhofen

Verrechnungs­sätze MR Buchhofen

Aktuelle Verrechnungssätze von 2023

Der Maschinenring Buchhofen hat 2023 eine neue Verrechnungssatzliste erstellt. Diese ist ab sofort gültig. Bitte beachten Sie unsere folgenden Hinweis zu den Verrechnungssätzen.

Grundsätzliches zu den Verrechnungssätzen

  1. Die empfohlenen Verrechnungssätze sind für die Maschinenringe rechtlich gänzlich unverbindlich. Es sind Richtsätze und es steht in der freien Entscheidung der Mitglieder, den Empfehlungen zu folgen oder sie unbeachtet zu lassen. Die Verrechnungssätze sind Brutto und beinhalten den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz bei pauschalierenden oder optierenden landw. Betrieben.
  2. Den Verrechnungssätzen sind normale Verhältnisse zugrunde gelegt. Bei Arbeitserschwernissen (z. B. starke Hanglagen, Lagergetreide) sind Zuschläge vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren.
  3. Entliehene Maschinen sollen pfleglich behandelt und entsprechend abgeschmiert werden. Sie sind baldmöglichst in grobgereinigtem Zustand dem Besitzer zurückzubringen.
  4. Für Schäden an ausgeliehenen Maschinen haftet der jeweilige Benutzer; außer bei Verschleiß-Teilen! Achten Sie hier auch auf Ihren persönlichen Stand Ihrer Versicherungen (Gewahrsamsschäden mit inneren Brems- Betriebs- und Bruchschäden)
  5. Für kleine Flächen können Zuschläge erhoben werden.
  6. Die Verrechnungssatz-Richtwerte gelten nur für die MR-Abrechnung unter Land- und Forstwirten. Bei Arbeiten für Nichtlandwirte, Kommunen und Gewerbebetriebe sind Zuschläge erforderlich. Beachten Sie dabei auch die steuerlichen Richtlinien. Lassen Sie sich von einem Steuerberater dahingehend beraten.
×